Opfer des National­sozialismus (4): Homosexuelle

Die Verfolgung und Bestrafung sexueller Handlungen zwischen Männern erreichte im Dritten Reich zuvor nicht gekannte Ausmaße. Die rechtliche Handhabe gab vor allem die 1935 erfolgte Verschärfung des § 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB). Die Opfer wurden sozial geächtet, strafrechtlich verfolgt, in Zuchthäuser oder Lager gesperrt, zur Kastration genötigt, für die Front zwangsrekrutiert, getötet.

Auch in unserer Stadt wurden Homosexuelle als „Schädlinge“ und „Gefahr für die Volksgemeinschaft“ verfolgt. Das Landgericht Dessau – ein markantes Beispiel – verurteilte im Februar 1938 neun Männer „wegen Unzucht“ zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen. Ihre Schicksale sind bis heute wenig erforscht.

Die ausführliche Darstellung „Zur Geschichte der Opfer des Nationalsozialismus in Dessau-Roßlau (3): Homosexuelle“ von Bernd G. Ulbrich als PDF.