„Judenhäuser“ in Dessau-Roßlau
Ab Januar 1939 begann in Dessau die Zwangseinweisung von Juden in so genannte „Judenhäuser“ im Stadtgebiet. Als „Judenhäuser“ wurden in der Behördensprache des nationalsozialistischen Deutschen Reichs Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden.
Wer in diesem Zusammenhang als Jude galt, war im § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geregelt; ausgenommen wurden so genannte privilegierte Mischehen.
Damit wurde zu Lasten der Juden Wohnraum für die so genannte deutschblütige Bevölkerung freigemacht. Der Begriff Judenhaus wurde in die Alltagssprache des Dritten Reichs übernommen. Als Alternative zum nationalsozialistischen Begriff wird heute auch der Begriff Ghettohaus verwendet.