Dr. jur. Ernst Weber
Von 1922 bis 1932 Minister in der anhaltischen Landesregierung. Geb. 15.8.1877 in Dessau, gest. nach 1946.
Weber war der Sohn eines Kaufmanns. Er absolvierte das Dessauer Gymnasium, studierte danach Jura, erwarb 1901 an der Universität Freiburg i.Br. den Doktortitel. In Dessau wirkte er anschließend als Rechtsanwalt und Notar. Parteipolitisch engagierte er sich in der linksliberalen Bewegung, ab 1918 in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP). Im Zuge der Novemberrevolution 1918 trat Weber in den anhaltischen Staatsdienst ein, wurde zum Ministerialrat, später zum Ministerialdirektor ernannt. Als 1922 der anhaltischen Staatsrat zu einem aus drei hauptamtlichen Mitgliedern bestehenden Staatsministerium umgebildet wurde, übernahm er – neben Deist (SPD) und Voigt (SPD) – einen der Ministerposten. Nach den anhaltischen Landtagswahlen 1924 wurde Weber erneut – neben Deist und Kurt Müller (parteilos) – zum Minister ernannt. Ebenso nach den Landtagswahlen 1928 – wobei das Staatsministerium auf zwei Minister (Deist und Weber) reduziert wurde. Das die anhaltische Landespolitik in der Weimarer Zeit prägende Bündnis von SPD und DDP hatte in Weber eine zuverlässige Stütze. Nach dem Wahlsieg der NSDAP bei den Landtagswahlen des 24. April 1932 musste die Regierung Deist-Weber zurücktreten. 1945–46 war Weber, auf Veranlassung durch Fritz Hesse, als Regierungsdirektor wiederum in Dessau tätig, danach Generaldirektor der Sach- und Lebensversicherungsanstalt Sachsen mit Sitz in Halle/Saale.