Philipp Mühlenbein

Ab 1898 Herzoglich-Anhaltischer Regierungsrat und Kreisdirektor in Zerbst, später Regierungspräsident. Geb. 5.6.1865 in Köthen, gest. nach 1945.

Nach Besuch des Ludwigsgymnasiums in Köthen studierte er zunächst Theologie und später Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Leipzig, Berlin und Halle. Hier legte er 1888 das Referendarsexamen ab und wurde zur weiteren Ausbildung an das Kreisdirektorium in Bernburg überwiesen. Nach einem einjährig-freiwilligen Militärdienst legte er 1892 die große juristische Staatsprüfung ab und ging 1893 zur Verwaltung über. 1896 kam er als Regierungsassessor zur Herzoglichen Regierung, Abteilung des Innern und wurde 1900, inzwischen 1898 zum Herzoglich-Anhaltischen Regierungsrat befördert, mit der Verwaltung der Kreisdirektion Zerbst betraut. Mit der Übernahme des Amtes eines Staatsministers durch Ernst von Laue 1910 bat er Philipp Mühlenbein um die Übernahme des Vorsitzes bei der Regierungsabteilung des Innern. Nach dem Ausscheiden Rümelins 1911 übernahm er als Regierungspräsident auch die Abteilung für das Schulwesen. Am 1.10.1930 trat er in den Ruhestand. War für kurze Zeit Mitglied des Staatsrates für Anhalt.