Dr. jur. h.c. und Dr. med. h.c. Eduard Hermann Ernst Laue

Geheimer Oberregierungsrat, später Wirklicher Geheimer Rat, Herzoglich-Anhaltischer Staatsminister und Minister des Herzoglichen Hauses (1918 geadelt). Geb. 5.8.1855 in Köthen, gest. 14.8.1923 Dessau.

Verlebte seine Kindheit in Lindau, wo sein Vater Propst war. Besuchte anschließend das Gymnasium in Köthen und studierte an den Universitäten Tübingen, Leipzig und Halle Rechts- und Staatswissenschaften. Im Jahre 1878 legte er seine erste juristische Staatsprüfung ab und trat als Referendar beim Herzoglichen Kreisgericht Köthen in den praktischen Vorbereitungsdienst ein. Vom 1.7.1883 bis 1885 war er Amtsrichter in Ballenstedt. Daraufhin trat er in den höheren Verwaltungsdienst über und wurde stimmführendes Mitglied bei der Herzoglich-Anhaltischen Regierung, Abteilung des Innern und der Abteilung für das Schulwesen. 1893 Vortragender Rat, nachdem er 1890 zum Regierungsrat befördert worden war, wurde er Geheimer Regierungsrat und 1901 Geheimer Oberregierungsrat. Mit dem 1.1.1903 wurde er zum Stellvertreter des Staatsministers ernannt und am 1.1.1905 übernahm er den Vorsitz der Regierung des Innern und 1907 erhielt er den Titel Präsident. Nach dem Weggang von Staatsminister von Dallwitz als preußischer Innenminister nach Berlin, übernahm er als Staatsminister das höchste Verwaltungsamt in Anhalt. Er wurde am 17.6.1918 aus Berchtesgaden von Herzog Eduard in den Adelsstand erhoben. Er trat am 4.11.1918 als Staatsminister zurück.