Karl August Alfred von Larisch

Wirklicher Geheimer Rat und ab 1870 Herzoglich-Anhaltischer Staatsminister. Geb. 17.11.1819 in Kümmeritz/Niederlausitz, gest. 11.10.1897 in Kümmeritz.

Erhielt seine erste Ausbildung durch Privatlehrer und in dem nahe gelegenen Luckau bis 1837. Studierte in Bonn Rechtswissenschaften, Cameralia und Theologie. 1840 kam er als Auskultator an das Stadtgericht in Potsdam. Zwei Jahre später wechselte er zur dortigen Regierung als Referendar über. 1846 Assessor bei der Regierung in Koblenz und 1848 Hilfsarbeiter im rheinischen Oberpräsidium, kam er im September 1848 an das preußische Innenministerium. Ab Dezember 1848 verwaltete er den Kreis Zeitz, ab 1850 als Landrat. Von Februar 1853 bis 1867 stand er an der Spitze des Sachsen-Altenburger Staatsministeriums. Hier lernte ihn der spätere Herzog Friedrich I., noch als Erbprinz, kennen und schätzen, der seine Übernahme in den Herzoglich-Anhaltischen Staatsdienst vermittelte. So kam er am 1.4.1868 als Nachfolger des Vorsitzenden des Staatsministeriums, Dr. Sintenis, an dessen Stelle und übernahm dieses Gremium als Kollegialbehörde. Am 1.4.1870 wurde es in ein „Ein-Mann-Kabinett“ umgewandelt und ihm der Titel Staatsminister verliehen. In seine nur sieben Jahre lang dauernde Amtszeit fielen viele verwaltungstechnische Veränderungen. So kam es zur Einrichtung der Behördenbibliothek (1876) und zur Gründung des Herzoglich-Anhaltischen Haus- und Staatsarchivs in Zerbst (1872–75). Die Leitung der anhaltischen Separationen wurde 1874 der Generalkommission in Merseburg übertragen, und deshalb die Dessauer „Commission“ von 1850 aufgelöst. Die Oberleitung des Schulwesens übernahm 1875 die neu gegründete Abteilung für das Schulwesen vom Konsistorium. Die Abteilung des Innern trat an die Stelle der Abteilung des Innern und der Polizei. Die Finanzverwaltung, die ab 1864 der Regierung oblag, wurde von der Herzoglich-Anhaltischen Finanzdirektion übernommen. Er trat am 19.4.1875 in den Ruhestand.