Anton Ferdinand Krosigk
Wirklicher Geheimer Rat und ab 1875 Herzoglich-Anhaltischer Staatsminister. Geb. 10.9.1820 in Gröna, gest. 25. 12. 1892 in Dessau.
Er erhielt seine erste Ausbildung durch Privatunterricht auf Gröna. Ab 1835 besuchte er die Ritterakademie in Brandenburg. Danach studierte er Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin. 1847/48 Auskultator in Merseburg, Referendar und Ende 1848 Assessor und Richter am Oberlandesgericht zu Naumburg. Ab Beginn 1849 wieder am Kreisgericht Merseburg.
Im Sommer 1850, als Regierungsassessor, Verweser des Mansfelder Landratsamtes und ab 1852 Landrat des Gebirgskreises. Als solcher auch 1858–60 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses. Im Jahre 1861 wechselte er in den Dienst des Herzogs Bernhard Erich von Sachsen-Meiningen über und wurde Herzoglich-Sächsischer Staatsminister.
Infolge seines Eintretens in der deutschen Verfassungsfrage und seines dabei gezeigten Einsatz für die preußische Regelung stellte der Herzog sein Amt am 1. Oktober 1864 zur Disposition. Danach wurder er aber, nach der Kriegsentscheidung von Königgrätz und nachdem Bernhard von der Regierung seines Landes zurückgetreten war, von dessen Nachfolger Georg II. wieder am 20. September 1866 in sein altes Amt eingesetzt und im Herbst 1873 sein Amt erneut zur Disposition gestellt, diesmal wegen Meinungsverschiedenheiten über Rangverhältnisse bei Hofe. Danach lebte er zurückgezogen auf seinem Gut in Gröna.
Als Nachfolger des aus dem Amte geschiedenen Staatsminister von Larisch trat er 1875 in den Herzoglich-Anhaltischen Staatsdienst ein und wurde Staatsminister. Nach dem Grafen Solms übernahm er 1879 auch die Verwaltung des Herzoglichen Hausministeriums. Er blieb an der Spitze der anhaltischen Staatsverwaltung bis zum Jahre 1892. Wegen Krankheit bat er im Jahre 1892 um seine Entlassung und verstarb noch im selben Jahr.