Wolfgang Heine
Jurist und bedeutender sozialdemokratischer Politiker; Mitglied des Deutschen Reichstages. Geb. 3.5.1861 in Posen, gest. 9.5.1944 in Ascona/Schweiz.
Wolfgang Heine besuchte bis 1879 Privatschulen in Weimar, Hirschberg (Schlesien) und das Gymnasium St. Maria Magdalena in Breslau. Danach studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Breslau, Tübingen und Berlin. Er legte 1883 das Erste juristische Staatsexamen ab und trat 1884 als Gerichtsreferendar in den preußischen Staatsdienst ein, wo er 1889 das Assessorenexamen absolvierte. Wolfgang Heine wurde 1897 Mitglied der SPD. 1889 hat er sich als Rechtsanwalt in Berlin niedergelassen und machte er sich als Strafverteidiger – vor allem für sozialdemokratische Angeklagte – einen Namen. 1898 wurde er als sozialdemokratischer Kandidat in Berlin III und 1912 für den Wahlkreis Anhalt I in den Reichstag gewählt.
Durch seine Verbindungen als Vertreter des Wahlkreises Anhalt I im Deutschen Reichstag wurde Wolfgang Heine am 12. November 1918 als Vorsitzender des Staatsrates für Anhalt erster – allerdings nicht gewählter – demokratischer Regierungschef in Anhalt. Im Juli 1919 legte er diesen Posten in die Hände von Heinrich Deist. Wolfgang Heine wurde zum preußischen Innenminister berufen. Er behielt das Amt bis März 1919 und war danach (bis März 1920) Innenminister Preußens. Danach war er wieder als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Wolfgang Heine war Januar 1919 bis Juni 1920 für den Wahlkreis 12 (Magdeburg-Anhalt) Mitglied des Reichstages. 1923 bis 1925 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik. 1933 emigrierte er in die Schweiz.
- Biografie Wolfgang Heine (PDF)