Dr. Max Gutknecht
Ab 1910 Herzoglich-Anhaltischer Kreisdirektor in Zerbst und im November 1918 letzter Herzoglich-Anhaltischer Staatsminister und bis 1927 Hausminister des herzoglichen Hauses. Geb. 30.6.1876 in Altenburg, gest. 3.1.1935 in Berlin.
Auf dem Gymnasium in Bernburg erhielt er seine Schulausbildung und studierte danach Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Leipzig und Berlin. 1899 absolvierte er sein erstes juristisches Staatsexamen und wurde als Referendar dem Herzoglichen Amtsgericht in Harzgerode zugeteilt. Später arbeitete er an den Gerichten Roßlau und Dessau.
1901 wechselte er in den Staatsdienst und wurde zur Ausbildung an die Königlich-Preußische Regierung Merseburg überwiesen. Ab 1906 war er Regierungsassessor bei der Herzoglich-Anhaltischen Regierung. Am 1. Januar 1910 wurde er Kreisdirektor in Zerbst.
Am 8.11.1918 wurde er als letzter Herzoglicher Staatsminister Vorsitzender des in eine Kollegialbehörde umgewandelten Staatsministeriums und gleichzeitig Hausminister des Herzoglichen Hauses. Jedoch konnte er sich in ersterem Amt nur bis zum 14.11.1918 halten und musste zurücktreten. Er verblieb in der Funktion des Hausministers und war bei den Auseinandersetzungsverhandlungen zwischen dem Herzoglichen Haus und dem Staate Anhalt der Hauptverhandlungspartner auf der herzoglichen Seite. 1927 trat Max Gutknecht zurück.