Hilde Benjamin

Die „rote Hilde“ oder „blutige Hilde“. 1950 verurteilte sie als vorsitzende Richterin im „Conti-Prozess“ in Dessau angebliche Wirtschaftsverbrecher in einem Schauprozess zu hohen Gefängnisstrafen. Geb. 5.2.1902 als Hilde Lange in Bernburg, gest. 18.4.1989 in Berlin (Ost).

1904 Umzug nach Berlin. Sachsenwald- und Fichtenbergschule in Berlin-Steglitz, Abitur 1921. 1921–24 Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Hamburg. 1924 Referendarexamen in Berlin. 1925 SPD-Mitglied und Heirat mit dem kommunistischen Arzt Georg Benjamin (Bruder des Philosophen und Schriftstellers Walter Benjamin). 1928 Assessorexamen.

1927 Eintritt in die KPD. Im April 1929 Zulassung zur Anwaltschaft. Eigene Kanzlei im roten Arbeiterviertel Wedding. 1931/32 Lehrerin an der „marxistischen Arbeiterschule“. 1933 Berufsverbot. 1934–39 juristische Beraterin der Sowjetischen Handelsvertretung in Berlin. Während des Krieges dienstverpflichtet als Angestellte in der Konfektionsindustrie. 1942 Tod des Mannes im KZ Mauthausen.

Ab Mai 1945 Oberstaatsanwältin am Amtsgericht Berlin-Steglitz-Lichterfelde. Oktober 1945 Vortragende Rätin der deutschen Zentralverwaltung für Justiz. Mit Rückendeckung durch die Sowjetische Militäradministration (SMAD) kann sie einen großen Teil ihrer Vorstellungen über die Ausbildung von Volksrichtern durchsetzen, die nicht nur die Entnazifizierung beinhaltet, sondern auch eine „Demokratisierung“, d.h. einen radikalen Austausch des Personals auf Kosten der alten Eliten und zugunsten in Schnellkursen ausgebildeter Arbeiter und Antifaschisten. 1946 SED-Mitglied. 1949–53 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes der DDR. 1949 bis 1967 Mitglied der Provisorischen Volkskammer bzw. Volkskammer, Leiterin der Gesetzgebungskommission. Mitglied des Juristischen Arbeitskreises der Deutschen Akademie der Wissenschaften.

1953–67 Justizministerin der DDR. Eine ihrer ersten Aufgaben ist es, die Gerichte bei der Aburteilung der Streikenden vom 17. Juni zu steuern. 1954–89 Mitglied des ZK der SED (nie Politbüro). 1967 Vorsitzende der Gesetzgebungskommission beim Staatsrat und Professorin und Leiterin des Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege der DDR“ an der Deutschen Akademie der Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ in Potsdam.